Hausratslexikon

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Abschlusskosten 

Die Abschlusskosten, auch Erwerbskosten genannt sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Diese entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Unter Abschlusskosten fallen: Provisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung, Kosten der Ausfertigung des Versicherungsscheins, und Kosten für Marketing.

Allgemeine Versicherungsbedingungen  (AVB)

Die AVB sind Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, die gegebenenfalls ergänzt werden durch besondere Versicherungsbedingungen.

Anspruchsteller 

Ein Anspruchsteller ist derjenige, der für sich oder einen Dritten gegenüber dem Versicherungsunternehmen Ansprüche stellt.

Anzeigepflicht 

Die Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer beim Abschluss und bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung eines Versicherungsvertrages, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Verschweigt er gravierende risikorelevante Fragen zum Versicherungsvertrag bzw. gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht". Ist eine solche nachgewiesen, kann das Versicherungsunternehmen innerhalb bestimmter Fristen von dem Vertrag zurücktreten oder ggf. die Leistung verweigern.

Aquarien 

Aquarien sind in der Regel nicht versichert, aber durch eine Zusatzabsicherung versicherbar.

Arbeitsgeräte 

Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind.

AVAD 

Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) hat das Ziel, dass nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler) tätig sind. Die AVAD ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Versicherungsgesellschaften die Auskünfte über die im Versicherungsaußendienst tätige Mitarbeiter sammelt und diese an Versicherungsunternehmen weitergibt.
Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Anstellung eines Bewerbers, für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst, Auskunft bei der AVAD einzuholen.


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